Erklärung zur 

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Stand: 12.06.25

Die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH ist bemüht, die Webseite www.osnabruecker-land.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882 sowie – für öffentliche Stellen – die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.

Die nachfolgend genannten Inhalte entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen.

 

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung gängiger Prüfwerkzeuge (z.B. WAVE, Axe, Lighthouse) sowie einer BITV-Selbstbewertung, gemäß EN 301 549.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte oder Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht alle Bedienelemente haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
  • Nicht alle Bilder haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
  • Einige Bedienelemente sind nicht ohne Maus nutzbar. 
  • Es gibt derzeit keine zwei unterschiedlichen Zugangswege, um zu den Inhalten des Angebotes zu gelangen.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht bei allen Bedienelementen ausreichend deutlich.
  • Aufgrund von benutzerdefinierten Farbeinstellungen wird Fließtext nicht vergrößert dargestellt.