Begleite einen Pestarzt auf seinem Weg durch die verseuchte Stadt und erfahre alles über die schlimmste Geißel der Menschheit!
Osnabrück 1350. Zunächst waren es nur Gerüchte, jetzt sind die schlimmsten Befürchtungen der Bürger wahr geworden – die Pest ist in der Stadt. Ist dies das Ende aller Tage? Viel zu viele, unschuldige Seelen wird sie dahinraffen. Groß und Klein, Alt und Jung... es gilt also schnell zu handeln!
Zum Glück ist ein studierter Pestarzt in der Stadt. Seit wenigen Tagen macht der reisende Medicus Station in Osnabrück, ehe er weiter durch alle Lande zieht, um ein Gegenmittel für die Seuche zu finden. Schnell hinterher, denn nur das bloße Gerede, ja schon die Angst, kann den Geist schwächen und den Leib verderben!
Der Pestarzt nimmt dich mit auf eine Reise zurück ins dunkle Mittelalter, als mangelnde Hygiene und Aberglauben den Alltag bestimmten. Erfahre, wie der Schwarze Tod in Osnabrück wütete und welche Redewendungen bis heute noch daran erinnern.
wetterfeste Kleidung - im Sommer wie im Winter! Unsere Touren finden bei jedem Wind und Wetter statt. Festes Schuhwerk und das Mitführen einer Taschenlampe wird dringend empfohlen, da die Tour durch unebenes Gelände und einige dunkle Passagen führt.
Treffpunkt: gegenüber der Tourist Info, am hinteren Rathauseingang (Bierstraße 28, 49074 Osnabrück)
Altersempfehlung: ab 14 Jahren
Ermäßigungen: Ermäßigungsberechtigt sind Kinder von 6 bis 12 Jahren, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst und schwerbehinderte Personen ab 50 Prozent. Eine Begleitperson (Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B) erhält kostenfreien Eintritt und benötigt kein Ticket.
Bei Ermäßigungen bitte entsprechende Berechtigung vorlegen (Studentenausweis, Schülerausweis, Schwerbehindertenausweis, etc.).
Ermäßigungsberechtigt sind Kinder von 6 bis 12 Jahren, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst und schwerbehinderte Personen ab 50 Prozent. Eine Begleitperson (Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B) erhält kostenfreien Eintritt und benötigt kein Ticket.
Bei Ermäßigungen bitte entsprechende Berechtigung vorlegen (Studentenausweis, Schülerausweis, Schwerbehindertenausweis, etc.).