Vortrag
„Wir versaufen unser Oma ihr Klein Häuschen …“ – Ja, das kann man machen. Verjubeln, was die Generation vorher sich quasi vom Munde abgespart hat. Man kann aber auch Omas Häuschen selbst bewohnen, am liebsten schick modernisiert. Das klappt allerdings nur, wenn vorher alles richtig gemacht wurde.
Alles richtig machen heißt in diesem Fall, dass die Weitergabe von Haus oder Wohnung an die nächste Generation juristisch ganz korrekt geregelt worden ist. Der ausgewiesene Fachmann und Buchautor Hartmut Richter referiert zum Thema „Hausübertragung von den Eltern auf die Kinder“. Herr Richter hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und das gleichnamige Buch „Hausübertragung von den Eltern auf die Kinder“ verfasst.
„Wie und wann übertrage ich das Haus auf meine Kinder? Wie kann ich mich dann im Grundbuch absichern? Welche Rechte kann das Sozialamt geltend machen, wenn die Eltern den Pflegeheimplatz nicht finanzieren können?“ Diese und noch weitere Fragen werden im Rahmen des Vortrages allgemeinverständlich besprochen und dem Zuhörer werden Lösungswege aufgezeigt. Darüber hinaus werden die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast, Altenteil) für die Eltern – und noch Eigentümer des Hauses – im Grundbuch behandelt. Dazu werden kleine Fallstudien vorgestellt und durch Schaubilder erörtert.
Herr Richter ist seit 2008 Geschäftsleiter am Amtsgericht Ibbenbüren. Er ist zudem Referent an der Justizakademie NRW und Ausbildungsakademie des Innenministers NRW. Sein Vortrag dauert ca. zwei Stunden, anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Der Vortrag findet am Montag, 2. Februar 2026, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus der ev.-luth. Christuskirche Belm statt.
Veranstalter ist der Verein für Bildung und Kultur in Belm e. V. Für den Besuch des Vortrages ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die dafür notwendigen Informationen stehen auf der Webseite https://www.kulturverein-belm.de/veranstaltung/vortrag-hausuebertragung-von-den-eltern-auf-die-kinder/