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Für Vermieter

An dieser Stelle möchten wir unseren Mitgliedsbetrieben - und allen, die es vielleicht werden wollen - Infos und Service rund um das IRS und weitere Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung stellen.



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Für den Anfang finden Sie Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zum IRS", ein Kontaktformular für interessierte Vermieter und Hoteliers und den IRS-Vermittlungsvertrag zum Download. Des weiteren werben wir hier für die Betriebsklassifizierung von Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern. Auch dafür finden Sie entsprechende Dokumente zum Download und Ihre Ansprechpartner beim Tourismusverband Osnabrücker Land.


Häufig gestellte Fragen zum IRS



Was ist das IRS?

Das Informations- und Reservierungssystem (IRS) ist ein elektronisches, datenbankgestütztes Buchungsprogramm. Wie im Reisebüro kann ein Gast auf Nachfrage direkt an die Unterkunft seiner Wahl vermittelt werden oder eine Pauschalreise buchen. Buchungen erfolgen schriftlich, telefonisch, durch persönliches Erscheinen des Gastes oder „vollautomatisch“ via Online-Buchung im Internet.

Wer betreibt das IRS?

Der Tourismusverband Osnabrücker Land hat das IRS 1999 eingerichtet und ist auch Betreiber des Systems, für das er seit 2008 die Buchungssoftware deskline der Fa. Feratel nutzt.
Zur Betreuung, Datenverwaltung, Beratung für die Gäste und alle Reservierungen sind z.Zt. vier Mitarbeiterinnen des TOL zuständig, die ausschließlich für diesen Service tätig sind. Räumlich sind sie in der Tourist-Information Osnabrück I Osnabrücker Land angesiedelt.

Neben der gemeinsamen IRS-Zentrale des TOL in und mit der Stadt Osnabrück gibt es z.Zt. noch Reservierungsstellen in Bad Essen, Bad Iburg, Bad Laer, Bersenbrück und am Alfsee. Von allen Stellen können alle IRS-Betriebe im gesamten Osnabrücker Land gebucht werden.


Wo liegen die Vorteile für Vermieter und für Gäste?

Das IRS bietet Vermietern und Hotelbetreibern einen idealen Vertriebsweg zum Verkauf von freien (Zimmer-)Kapazitäten und Arrangements an den Endkunden. Der TOL vermarktet seine Mitgliedsbetriebe in umfassender Weise bei all‘ seinen Marketing-Aktivitäten für das Osnabrücker Land. Die Darstellungen der Betriebe auf den Internetseiten des TOL bleibt z.B. nur IRS-Mitgliedern vorbehalten und ist für diese kostenlos. Auch eine Anzeigenschaltung im jährlich erscheinenden Reise-Ratgebers des TOL ist nur Mitgliedsbetrieben gestattet.
Buchungen über den TOL in andere Betriebe erfolgen nicht!

Für den Gast ist die Vermittlung durch das IRS der direkte Weg in die Unterkunft seiner Wahl ohne aufwendige eigene Recherche. Häufig steht vor der Buchung ein umfassendes Informationsgespräch mit dem Gast, um die auf seine Wünsche zugeschnittene Unterkunft zu vermitteln. Mit diesem für den Gast kostenlosen Service unterstreichen der TOL und seine Mitgliedsbetriebe ihre (Dienst)Leistungsfähigkeit für den Kunden sowie alle Aspekte der Servicequalität.


Insbesondere im Bereich der Online-Buchung, die für den Gast über die Internetseiten des TOL bereits seit 2003 möglich ist, liegen große Zuwachsraten. Es ist mittlerweile ein zwingendes Vertriebsinstrument für erfolgreich am Markt arbeitende Destinationen. Voraussetzung hierfür ist die Zurverfügungstellung von Kontingenten durch den Mitgliedsbetrieb sowie deren zuverlässige Pflege. Hierfür stellt der TOL dem Betrieb einen sog. Hotel-Client zur Verfügung, über den der Betrieb seine Kontingente aufstocken oder sperren, sowie Preise und Raten anpassen kann.


Der Tourismusverband Osnabrücker Land „spiegelt“ die Online-Buchungsdatenbank übrigens mit diversen technischen Mitteln auf weitere Buchungsplattformen (z.B. Metasuche der Landesorganisation TMN, eigene Satellitenseiten und Web-Projekte). Somit erhöht sich der Vertriebsradius eines Mitgliedsbetriebes erheblich – ohne Extragebühren und weitere Kosten.


Kann ich IRS-Mitgliedsbetrieb werden und was kostet mich das?

Grundsätzlich kann jeder Unterkunftsbetrieb IRS-Mitglied werden. Vermittelt werden Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Appartements, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer, sofern Sie im Osnabrücker Land liegen und bereit sind, dem TOL Kontingente zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung für die Aufnahme in das IRS behält sich der TOL allerdings vor. Mit allen interessierten Betriebsinhabern wird ein persönlicher Termin vereinbart; darüber hinaus wird das Objekt zuvor besichtigt, gegenseitige Rechte und Pflichten werden erörtert.

Jeder aufgenommene Betrieb zahlt eine nach Betriebsart und -größe berechnete Jahresgebühr. Zusätzlich wird vom TOL eine Provision (z.Zt. 8% inkl. Mwst. + 5% zzgl. Mwst. Systemgebühr) pro erfolgreicher Vermittlungsleistung erhoben. Vermittelt eine andere, dem IRS angeschlossene, Buchungsstelle im Osnabrücker Land einen IRS-Mitgliedsbetrieb, so bekommt diese auch die Provision. Die Systemgebühr verbleibt beim TOL.





Für weitere Informationen und bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Hanne Neumann
Tel.: 05 41 95 111 95
mail: tv@osnabruecker-land.de

(insbesondere bei inhaltlichen Fragen zum IRS-Vermittlungsvertrag):
Sabine Böhme
Tel.: 05 41 95 111 21
mail: boehme@tvosl.de


Betriebsklassifizierungen als Qualitätskriterium



Hotels
Hotel Schild

Touristische Qualitätskriterien spielen in der Arbeit des Tourismusverbandes eine wichtige Rolle. Hierzu gehören auch die Hotelklassifizierungen, die der Tourismusverband Osnabrücker Land gemeinsam mit der Förderungsgesellschaft des Niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes durchführt.

Von 2002 bis Dezember 2007 ließen sich 54 Hotels im Osnabrücker Land klassifizieren oder erneuerten ihre Klassifizierung. Die "Bilanz" im einzelnen:

1 Stern Superior: 1 Betrieb
2 Sterne (Standard): 7 Betriebe
2 Sterne Superior: 3 Betriebe
3 Sterne (Komfort): 20 Betriebe
3 Sterne Superior: 17 Betriebe
4 Sterne (First Class): 4 Betriebe

G-Klassifizierungen (Gasthöfe): 2 Betriebe mit jeweils 3 Sternen

Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig und bietet viele Vorteile. So werden z.B. staatliche Eingriffe und Reglementierungen auf EU-Basis verhindert und den Gästen aus dem In- und Ausland eine bessere Übersicht der mittelständischen Beherbergungsbetriebe geboten. Zudem trägt die Klassifizierung zur deutlichen Positionierung des Betriebes am Markt bei und erleichtert die Anbindung an ein Informations- und Reservierungssystem.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen zu oder stehen für ein erstes Infogespräch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:
Norbert Fisse
Tel.: 05 41 95 111 16
mail: fisse@tvosl.de
oder schauen Sie im Internet unter www.hotelsterne.de nach


Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer
DTV Schild

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen, -häusern und Privatzimmern führt z.Zt. das Kompetenzzentrum Tourismus in enger Kooperation mit dem Tourismusverband durch, folgt dabei aber den Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Wie bei den Hotels werden auch hier ein bis fünf Sterne vergeben, im Privatzimmerbereich maximal vier. Auch hier ist die Teilnahme freiwillig, die Vorteile sind identisch mit der Hotelklassifizierung.

Seit der Qualitätsoffensive des TOL im Jahr 2000 haben sich bereits 129 Ferienwohnungen und 54 Privatzimmer klassifizieren lassen. Die aktuelle Bilanz (Stand: 12/2007):

2 Sterne: 35 Ferienwohnungen, 2 Privatzimmer
3 Sterne: 54 Ferienwohnungen, 1 Privatzimmer
4 Sterne: 18 Ferienwohnungen

Die Bewertungsbögen für die Klassifizierung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie von Privatzimmern fordern Sie einfach beim Tourismusverband an.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen:
Norbert Fisse
Tel.: 05 41 95 111 16
mail: fisse@tvosl.de

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